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Umzug in Sachsen: Kennzeichen behalten

Bei einem Umzug innerhalb von Sachsen sollen Autofahrer in Zukunft ihr Kennzeichen behalten dürfen. Mit dieser Regelung würden Kosten für ein neues Nummerschild gespart. Das Auto müsse aber weiterhin nach dem Umzug umgemeldet und die neue Adresse in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Frühstmöglicher Termin für diese Änderung sei der 1. Juli.
In Brandenburg, Hessen und Schleswig-Holstein können Autofahrer bereits seit längerer Zeit das Kennzeichen nach einem Umzug behalten.


Quelle: u.a. www.dd-inside.com 


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